Das Gewerbegebiet soll vorrangig der Ansiedlung klein- und mittelständischer Unternehmen sowie Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben dienen. Innerhalb des GE sind nur die in § 8 Abs. 2 BauNVO genannten Gewerbebetriebe aller Art, öffentliche Betriebe sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude allgemein zulässig. Einzelhandelsbetriebe sind nur dann zulässig, wenn sie ein nicht zentren- oder nahversorgungsrelevantes Sortiment aufweisen. Die Ansiedlung flächenintensiver oder besonders emissionslastiger Unternehmen ist nicht vorgesehen.
Die in Gänze verfügbaren Flächen sind noch nicht in einzelne Grundstücke parzelliert. Hiermit soll sichergestellt werden, dass bedarfsgerecht auf die Interessenten reagiert werden kann.
Bitte reichen Sie uns bei Interesse den ausgefüllten Ansiedlungsfragebogen mit sämtlichen geforderten Anlagen ab sofort bis spätestens zum 31.12.2026 ein. Weitere Informationen erhalten Sie unter unten aufgeführtem Link.